Ich rechne selbstverständlich nach der tierärztlichen Gebührenordnung GOT (Stand: November 2022) ab.
Aufgrund meiner Spezialisierung auf Geriatrie, Palliativmedizin und Tierhospiz rechtfertigt diese eine Kostenmodalität eines erhöhten Satzes (bis zum zweifachen Satz, Notdienst dreifacher Satz) bei umfangreicher Beratungsleistung, vor allem bei Erstberatungen und Auswertung von umfangreichen Fremdbefunden oder Medikamentenlisten.
Die Höhe des Satzes richtet sich auch nach Art der Dienstleistung, Arbeitsaufwand, Abstand zur letzten Konsultation und medizinischen Umstand.
Je länger die letzte Konsultation entfernt war, desto höher ist der zu erwartende Folgearbeitsaufwand im Rahmen der Anamneseerhebung und Behandlung. Die von uns erhobenen Tierarztkosten richten sich hierbei nicht nur nach dem Zeitaufwand mit Ihnen persönlich in der Konsultation, sondern umfassen auch den Arbeitsaufwand für etwaige Vor- und Nacharbeit (z.B. Vorbefunde bewerten). Dieser Arbeitsaufwand muss ebenso nach GOT in Rechnung gestellt werden.
Wichtig ist zu unterstreichen, dass jegliche Form der tierärztlichen Dienstleistung und Beratung individuell erfolgt, und somit Kostenvoranschläge oder Pauschalpreise zumeist nicht machbar sind und rechtlich auch nicht zulässig sind. Kostenschätzungen sind anhand der breiten Masse machbar; dies wollen wir Ihnen hiermit bieten:
Erfahrungsgemäß sind Folgekonsultationen bei regelmäßiger Konsultation durchschnittlich 30 - 50% günstiger. Wichtig ist hierbei dennoch zu beachten, dass diese Gegebenheiten sich individuell nach ihrem Vierbeiner ausrichten.
Die Kosten einer Untersuchung Ihres Tieres und der Erstberatung und Behandlung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand im Vorfeld sowie vor Ort, der Art der durchgeführten Behandlung sowie der verwendeten Medikamente. Aus diesen Gründen können die Kosten sowohl höher wie auch niedriger sein, wie bei einer fernmündlichen Beratung, jeh nach entstandenem Aufwand.